Haben Sie Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zi-Treuhandstelle unter der Rufnummer


0800 4005 2444


Alternativ erreichen Sie die Zi-Treuhandstelle per Email an kontakt@zi-ths.de.

Wie erhalte ich die Aufwandspauschale?

Zur Teilnahme am Zi-Praxis-Panel sind die folgenden Schritte erforderlich:

  • Bearbeiten Sie bitte den Fragebogen zu den Praxisdaten vollständig.
  • Folgen Sie anschließend bitte dem Link zur Zi-Treuhandstelle. Hier können Sie Ihre Bankverbindung zur Auszahlung der Aufwandspauschale angeben.
  • Senden Sie die bereitgestellten Erhebungsunterlagen zur Abfrage der Finanzdaten mit der Bitte um Bearbeitung an Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater. Nutzen Sie keine Steuerberaterin bzw. keinen Steuerberater, können Sie den Fragebogen zu den Finanzdaten bspw. auch durch verwandte Berufsgruppen bearbeiten und bestätigen lassen. Oder Sie bearbeiten den Fragebogen selbst. Wird keine Bestätigung zu den Finanzdaten durch Steuerberater/-innen bzw. Vertreter/-innen verwandter Berufsgruppen vorgelegt, wird nur die halbe Aufwandspauschale gezahlt.

Nachdem alle Erhebungsunterlagen vollständig vorliegen, wird die Auszahlung der Aufwandspauschale veranlasst.

Ist die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel freiwillig?

Ja, die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel ist freiwillig.
Jedoch liegt die Teilnahme in Ihrem eigenen Interesse: Einerseits unterstützen sie Ihre Interessenvertretung mit validen Daten für die Honorarverhandlungen und die Neubewertung des EBM. Andererseits erhalten Sie zusätzlich zur Aufwandspauschale nach Auswertung der eingegangenen Daten verschiedene Feedback-Angebote, u.a. einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen zu Ihrer Fachgruppe.
Um weiterhin verlässliche Auswertungen liefern zu können, ist daher eine breite Teilnahme am Zi-Praxis-Panel erforderlich. Jeder Teilnehmer zählt!

Wie kann ich absagen, wenn ich keine Teilnahme wünsche?

Bitte wenden Sie sich an die Zi-Treuhandstelle unter 0800 4005 2444 oder per E-Mail an kontakt@zi-ths.de.